(1) Der Versicherungsträger führt den Namen Deutsche Rentenversicherung Westfalen.
(2) Er hat seinen Sitz in Münster/Westfalen.
(3) Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Träger der allgemeinen Rentenversicherung im Landesteil Westfalen des Landes Nordrhein-Westfalen.
(4) Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und führt ein Dienstsiegel nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften.
Abschnitt B
Verfassung