nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 NW_27036 (Nordrhein-Westfalen) — Vertretung

Satzung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vertreterversammlung vertritt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern. Das Vertretungsrecht wird gemeinsam durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung ausgeübt.