(1) Der Versicherungsträger führt den Namen Deutsche Rentenversicherung Rheinland.
(2) Er hat seinen Sitz in Düsseldorf.
(3) Er ist Träger der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln des Landes Nordrhein-Westfalen.
(4) Er ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und führt ein Dienstsiegel nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften.
Abschnitt B
Selbstverwaltungsorgane