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§ 7 NW_27005 (Nordrhein-Westfalen) — Anlagen

DVO--LNatSchG

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Landschaftsplan können Anlagen beigefügt werden; sie sind nicht Bestandteil der Satzung.