Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Über die Wirksamkeit dieses Gesetzes unterrichtet die Landesregierung den Landtag bis zum 31. Dezember 2011.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Für den Innenminister
der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr
Der Justizminister
Der Minister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten