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§ 3 NW_26934 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Einleitung von Niederschlagswasser durch die Papierfabrik C. D. Haupt, Diemelstadt-Wrexen, in die Diemel

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Verwaltungsabkommen tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung in Kraft.

Wiesbaden, den 2. Mai 1996

Für das Land Hessen

Die Ministerin für Umwelt,

Energie, Jugend, Familie und Gesundheit

Nimsch

Düsseldorf, den 1. April 1996

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Ministerin für Umwelt,

Raumordnung und Landwirtschaft

Bärbel Höhn