nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 9 NW_26929 (Nordrhein-Westfalen) — Aufstellung und Festsetzung des Haushaltsplans

NRW AGWVG  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Vorstand stellt den Haushaltsplan und bei Bedarf Nachträge dazu auf.

(2) Durch Beschluß der Verbandsversammlung oder des Verbandsausschusses über den Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben, den Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite, den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und den Höchstbetrag der Kassenkredite (Haushaltsbeschluß) wird der Haushaltsplan festgesetzt. Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher zeigt den festgesetzten Haushaltsplan mit allen Anlagen und gegebenenfalls die Nachträge dazu unverzüglich der Aufsichtsbehörde an.

(3) Wenn der Verband die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Ausgaben nicht oder nicht rechtzeitig im Haushaltsplan oder im Wirtschaftsplan festsetzt, kann die Aufsichtsbehörde einen mit Gründen versehenen Festsetzungsbescheid erlassen. Gleichzeitig soll sie den zur Deckung der Ausgaben erforderlichen Gesamtbetrag der Verbandsbeiträge bestimmen und ihre Erhebung durch Beitragsbescheid anordnen. Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher hat der Aufsichtsbehörde die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

(4) Die Verbandsversammlung oder der Verbandsausschuß kann vom Vorstand verlangen, daß er gegen einen Bescheid nach Absatz 3 Widerspruch einlegt. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

---

Zitiervorschlag: § 9 NW_26929 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26929/9

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
