Die Mitglieder der Verbandsorgane, der sie beratenden Ausschüsse und des Spruchausschusses sowie die Rechnungsprüferinnen oder Rechnungsprüfer erhalten Entschädigungen über deren Höhe die Delegiertenversammlung beschließt.
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Die Mitglieder der Verbandsorgane, der sie beratenden Ausschüsse und des Spruchausschusses sowie die Rechnungsprüferinnen oder Rechnungsprüfer erhalten Entschädigungen über deren Höhe die Delegiertenversammlung beschließt.