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§ 4 NW_26922 (Nordrhein-Westfalen) — Sitzungen der Delegiertenversammlung(§ 22 ErftVG)

Satzung des Erftverbandes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 ErftVG grundsätzlich öffentlich. Für den Ausschluss der Öffentlichkeit gilt, wie im Übrigen, die Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung.