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§ 2 NW_26922 (Nordrhein-Westfalen) — Verbandsgebiet, Tätigkeitsbereich

Satzung des Erftverbandes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Verbandsgebiet und Tätigkeitsbereich ergeben sich im Einzelnen aus einer Karte, die bei der Geschäftsstelle des Erftverbandes in Bergheim zur Einsichtnahme während der Dienststunden ausliegt.