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§ 17 NW_26922 (Nordrhein-Westfalen) — Oberste Dienstbehörde(§ 61 Abs. 1 ErftVG)

Satzung des Erftverbandes

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständigkeiten der Delegiertenversammlung als oberste Dienstbehörde des Beamten werden auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Verbandsrats übertragen.