Zuständigkeiten der Delegiertenversammlung als oberste Dienstbehörde des Beamten werden auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Verbandsrats übertragen.
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Zuständigkeiten der Delegiertenversammlung als oberste Dienstbehörde des Beamten werden auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Verbandsrats übertragen.