Maßnahmen der Mitglieder, die Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft im Verbandsgebiet haben können, sind von den Mitgliedern dem Verband rechtzeitig anzuzeigen und mit ihm zu beraten.
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Maßnahmen der Mitglieder, die Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft im Verbandsgebiet haben können, sind von den Mitgliedern dem Verband rechtzeitig anzuzeigen und mit ihm zu beraten.