(1) Die Sitzungen des Verbandsrates sind grundsätzlich nicht öffentlich.
(2) Über Gegenstände, die nicht auf der mit der Einladung versandten Tagesordnung stehen, aber keinen Aufschub dulden, kann nur mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder beraten und beschlossen werden.
(3) Abstimmungen zu Beschlüssen und Wahlen sind in offener Form durchzuführen, solange kein Mitglied eine geheime Abstimmung oder Wahl beantragt. Der Antrag auf geheime Abstimmung oder Wahl muss zu Beginn des betreffenden Tagesordnungspunktes gestellt werden.