Das Nähere über die Benutzung der genossenschaftlichen Anlagen regelt die Benutzungsordnung, deren Erlaß und Änderung durch die Genossenschaftsversammlung erfolgt.
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Das Nähere über die Benutzung der genossenschaftlichen Anlagen regelt die Benutzungsordnung, deren Erlaß und Änderung durch die Genossenschaftsversammlung erfolgt.