Die Genossenschaft erteilt ihren Mitgliedern auf deren schriftliche Anforderung kostenlos Auskunft über ihre Feststellungen hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 LINEGG), soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Genossenschaft erteilt ihren Mitgliedern auf deren schriftliche Anforderung kostenlos Auskunft über ihre Feststellungen hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 LINEGG), soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt.