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§ 2 NW_26912 (Nordrhein-Westfalen) — Verbandsgebiet(zu § 5 LippeVG)

Satzung für den Lippeverband

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000, die von der Verbandsverwaltung aufbewahrt und fortgeführt wird.