(1) Die Beiträge sind in 12 Raten, jeweils am 15. eines Monats, fällig.
(2) Abweichend davon gelten folgende Zahlungsweisen:
a) bei Jahresbeiträgen bis 25 000 Euro: Zahlung in einer Summe zum 30. Juni,
b) bei Jahresbeiträgen von 25 000 bis 100 000 Euro: Zahlung in 4 Raten zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November.
(3) Sofern der 15. oder 30. kein Bankarbeitstag ist, ist die Zahlung an dem vorherigen letzten Bankarbeitstag fällig.