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§ 1 NW_26904 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Genehmigung und Überwachung der Gruppenkläranlage Beddelhausen der Stadt Bad Berleburg

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörde für die Genehmigung und Überwachung der Gruppenkläranlage Beddelhausen der Stadt Bad Berleburg, deren Baugrundstück überwiegend auf hessischem Gebiet in der Gemarkung Hatzfeld liegt und deren Einleitungsstelle in die Eder in Nordrhein-Westfalen liegt, ist der Regierungspräsident in Arnsberg. Dieser handelt im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten in Kassel.