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§ 1 NW_26901 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 'Glandorf-West'

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ,,Glandorf-West" des Wasserbeschaffungsverbandes Osnabrück-Süd, Bad Laer, im Bereich der Gemeinde Glandorf, Landkreis Osnabrück, und der Gemeinde Lienen, Kreis Steinfurt, ist die Bezirksregierung Weser-Ems. Diese handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten Münster, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.