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§ 1 NW_26896 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 'Uchtorf'

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ,,Uchtorf" im Bereich der Stadt Rinteln und der nordrhein-westfälischen Gemeinde Extertal, Kreis Lippe, ist die Bezirksregierung Hannover. Diese handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten Detmold, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.