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# § 5 NW_26895 (Nordrhein-Westfalen) — Verbandsgebiet

ErftVG  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Verbandsgebiet umfaßt das im Land Nordrhein-Westfalen gelegene oberirdische Einzugsgebiet der Erft sowie das des Nordkanals mit Jüchener Bach südlich des Nordkanals, der Nordkanalallee und des Scheibendammes in der Stadt Neuss. Die Grenzen des Verbandsgebietes ergeben sich aus einer Übersichtskarte, die dem Kartenwerk des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ,,Stationierung und Gebietsbezeichnung der Gewässer in Nordrhein-Westfalen" entspricht. Für die Abgrenzung des Tätigkeitsbereichs gemäß § 2 Abs. 3 ist die entsprechende Karte des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen - Landesbetrieb - maßgebend. Der Verband legt die Übersichtskarte am Sitz der Verbandsverwaltung zur Einsichtnahme aus.

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Zitiervorschlag: § 5 NW_26895 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26895/5

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