Durch die Satzung wird geregelt, welche Entschädigung die Delegierten der Delegiertenversammlung sowie die Mitglieder des Verbandsrates und des Spruchausschusses für die Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten.
Neunter Teil
Ordnungsgewalt, Zwangsmaßnahmen
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Durch die Satzung wird geregelt, welche Entschädigung die Delegierten der Delegiertenversammlung sowie die Mitglieder des Verbandsrates und des Spruchausschusses für die Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten.
Neunter Teil
Ordnungsgewalt, Zwangsmaßnahmen