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§ 2 NW_26893 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Twistetal im Landkreis Waldeck/Frankenberg

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit sich aus der Wasserschutzgebietsverordnung oder außerhalb des Verfahrens zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets, jedoch im Zusammenhang mit ihm oder als dessen Folgen sonstige Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind die entsprechenden Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.