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§ 1 NW_26888 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Feststellung des Planes zur Anlegung eines Stausees 'Teutoburger-Wald-See' sowie zum Ausbau des Hönebaches und des Grenzgrabens in Hagen a.T.W., Landkreis Osnabrück

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörde für die Feststellung des Planes zur Anlegung eines Stausees (Teutoburger-Wald-See) sowie zum Ausbau des Hönebaches und des Grenzgrabens, der hier die Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bildet, und für die Durchführung der dazu erforderlichen Verfahren ist die Bezirksregierung Weser-Ems - Außenstelle Osnabrück -. Diese handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten in Münster, soweit sich das Vorhaben auf Flächen in Nordrhein-Westfalen erstreckt.

Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Entschädigungsverfahren.