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§ 1 NW_26886 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Breidenbach, Ortsteile Achenbach und Kleingladenbach, im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Breidenbach, Ortsteile Achenbach und Kleingladenbach, im Landkreis Marburg-Biedenkopf, dessen weitere Schutzzone in die Gemarkung Fischelbach der Stadt Laasphe im Kreis Siegen, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragt, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Kassel. Entsprechendes gilt für die Durchführung des Entschädigungsverfahrens.