Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Breidenbach, Ortsteile Achenbach und Kleingladenbach, im Landkreis Marburg-Biedenkopf, dessen weitere Schutzzone in die Gemarkung Fischelbach der Stadt Laasphe im Kreis Siegen, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragt, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Kassel. Entsprechendes gilt für die Durchführung des Entschädigungsverfahrens.