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§ 2 NW_26884 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte Heilquelle ,,Schloßbrunnen"in Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit sich aus der Heilquellenschutzgebietsverordnung oder außerhalb des Verfahrens zur Festsetzung des Heilquellenschutzgebietes, jedoch im Zusammenhang mit ihm oder als dessen Folgen sonstige Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind die entsprechenden Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.