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§ 1 NW_26882 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,,Quellfassung Gewenn" der Gemeinde Langenaubach im Dillkreis

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,,Quellfassung Gewenn" der Gemeinde Langenaubach im Dillkreis, dessen weitere Schutzzone in die Gemarkung Niederdresselndorf, Kreis Siegen, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragt, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Darmstadt. Entsprechendes gilt für die Durchführung des Entschädigungsverfahrens.