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§ 1 NW_26881 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Fritz Emme im Landkreis Hameln-Pyrmont

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörde für die Festsetzung oder Änderung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Fritz Emme im Bereich der Stadt Bad Pyrmont, Landkreis Hameln-Pyrmont, und der Gemarkung Sonneborn, Gemeinde Barntrup, Kreis Lippe, und die Durchführung der dazu erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Hannover. Dieser handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten in Detmold, soweit sich das Wasserschutzgebiet auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt für die Durchführung eines Entschädigungsverfahrens.