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§ 2 NW_26869 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Niedersachsen über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Dahlinghausen, Landkreis Osnabrück

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit sich aus der Wasserschutzgebietsverordnung oder außerhalb des Schutzgebietsverfahrens, jedoch im Zusammenhang mit ihm oder als dessen Folge, sonstige Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind die entsprechenden Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.