Art 12 NW_26868 (Nordrhein-Westfalen) — Hoheitsrechte
Bekanntmachung des Abkommens über die Verbesserung der Lippewasserführung, die Speisung der westdeutschen Schiffahrtskanäle mit Wasser und die Wasserversorgung aus ihnen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Hoheitsrechtliche Befugnisse des Bundes und des Landes werden durch dieses Abkommen nicht berührt.