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Art 12 NW_26868 (Nordrhein-Westfalen) — Hoheitsrechte

Bekanntmachung des Abkommens über die Verbesserung der Lippewasserführung, die Speisung der westdeutschen Schiffahrtskanäle mit Wasser und die Wasserversorgung aus ihnen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Hoheitsrechtliche Befugnisse des Bundes und des Landes werden durch dieses Abkommen nicht berührt.