Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen des Gesetzes zum 1. Juli 2008 und unterrichtet den Landtag über das Ergebnis.
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1956 in Kraft.
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Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen des Gesetzes zum 1. Juli 2008 und unterrichtet den Landtag über das Ergebnis.
Dieses Gesetz tritt am 1. August 1956 in Kraft.