Die Kreissparkasse Waldbröl und die Sparkasse Gummersbach sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der Kreissparkasse Waldbröl und der Sparkasse Gummersbach als Ganzes übergeht.
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Die Kreissparkasse Waldbröl und die Sparkasse Gummersbach sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der Kreissparkasse Waldbröl und der Sparkasse Gummersbach als Ganzes übergeht.