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§ 3 Verordnung zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Gütersloh

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zweigstellen der Kreissparkasse Halle im Gebiet der Stadt Versmold - Bockhorst, Oesterweg und Loxten - werden auf die Stadtsparkasse Versmold übertragen. Zwischen den beteiligten Sparkassen ist ein angemessener Ausgleich herbeizuführen.