Die Kreissparkasse Geldern und die Gemeindesparkasse Kerken sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der Kreissparkasse Geldern und der Gemeindesparkasse Kerken als Ganzes übergeht.
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Die Kreissparkasse Geldern und die Gemeindesparkasse Kerken sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der Kreissparkasse Geldern und der Gemeindesparkasse Kerken als Ganzes übergeht.