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§ 1 NW_26838 (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung -Fn 2- zur Neuordnung der Kreissparkasse Düsseldorf, der Stadtsparkassen Erkrath und Haan sowie der Sparkasse Ratingen im Kreis Mettmann

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kreissparkasse Düsseldorf und die Stadtsparkassen Erkrath und Haan sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der Kreissparkasse Düsseldorf und der Stadtsparkassen Erkrath und Haan als Ganzes übergeht.