nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 4 NW_26829 (Nordrhein-Westfalen) — Umstellung der Tilgungsbeiträge.

Anordnung über die Bausparverhältnisse aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die vereinbarten tariflichen Reichsmark-Tilgungsbeiträge zuzüglich etwaiger vertraglich vereinbarter Zuschläge werden in dem gleichen Verhältnis herabgesetzt wie die Darlehnsforderungen (umgestellte Tilgungsbeiträge). Zahlungsverpflichtungen auf Grund des Gesetzes zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich werden hiervon nicht berührt.