Das Land übernimmt ein Drittel der nach § 1 zu gewährenden Leistungen und stellt den Bund insoweit von gegen ihn gerichteten Ansprüchen frei.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Das Land übernimmt ein Drittel der nach § 1 zu gewährenden Leistungen und stellt den Bund insoweit von gegen ihn gerichteten Ansprüchen frei.