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Art 4 NW_26812 (Nordrhein-Westfalen) — Entsprechende Anwendung von Vorschriften

Bekanntmachung des Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebietes Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai / 2. Juni 1969

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vorschriften der Artikel 9, Artikel 10 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 11 des Abkommens vom 28. Mai/2. Juni 1969 gelten für dieses Abkommen entsprechend. Im übrigen bleibt das Abkommen vom 28. Mai/2. Juni 1969 unberührt, soweit sich aus Artikel 2 und 3 nichts anderes ergibt.