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# Art 4 NW_26811 (Nordrhein-Westfalen) — Stillegungsprämien

Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bund wird der Ruhrkohle Aktiengesellschaft einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Stillegungsprämie im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Prämien für die Stillegung von Steinkohlenbergwerken und die Veräußerung von Grundstücken aus Bergbaubesitz vom 22. März 1967 (Bundesanzeiger Nr. 59 vom 29. März 1967) in der jeweils geltenden Fassung für solche Stillegungen einräumen, die nach Maßgabe des Gesamtanpassungsplans durchgeführt werden, der die Zustimmung des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau und die Steinkohlenbergbaugebiete (Bundesbeauftragter) gefunden hat.

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Zitiervorschlag: Art 4 NW_26811 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26811/4

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