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§ 3 NW_26793 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Besteht ein Recht an mehreren Grundstücken desselben Eigentümers (Gesamtbelastung), so gelten sie im Sinne der §§ 1 und 2 als ein Grundstück.