nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 NW_26767 (Nordrhein-Westfalen) — Verschwiegenheit

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt nicht gegenüber dem Berufsbildungsausschuß und der zuständigen Stelle. Diese kann weitere Ausnahmen zulassen.

II. Abschnitt

Vorbereitung der Prüfung