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§ 8 NW_26760 (Nordrhein-Westfalen) — Leistungen des Versorgungswerkes

WPVG NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Versorgungswerk erbringt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:

1. Altersrente;

2. Berufsunfähigkeitsrente;

3. Hinterbliebenenrente;

4. Erstattung von Beiträgen;

5. Übertragung von Beiträgen auf einen anderen Versorgungsträger und

6. Kapitalabfindung.

(2) Die Satzung kann Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen und ein Sterbegeld vorsehen.