(1) Das Versorgungswerk erbringt nach Maßgabe der Satzung auf Antrag folgende Leistungen:
1. Altersrente;
2. Berufsunfähigkeitsrente;
3. Hinterbliebenenrente;
4. Erstattung von Beiträgen;
5. Übertragung von Beiträgen auf einen anderen Versorgungsträger und
6. Kapitalabfindung.
(2) Die Satzung kann Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen und ein Sterbegeld vorsehen.