Die Aufsicht über die Einigungsstellen übt das für die Angelegenheiten der Wirtschaft zuständige Ministerium (Aufsichtsbehörde) aus.
II.
Organisation
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Die Aufsicht über die Einigungsstellen übt das für die Angelegenheiten der Wirtschaft zuständige Ministerium (Aufsichtsbehörde) aus.
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