nu:legal · recht.nulegal.eu
NachbG NRW
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Erbbauberechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers des Grundstücks.
XIII. Abschnitt
Schlußbestimmungen