Bauliche Anlagen sind so einzurichten, daß Abwässer und andere Flüssigkeiten nicht auf das Nachbargrundstück übertreten.
IX. Abschnitt
Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und
sonstige Anlagen
nu:legal · recht.nulegal.eu
Bauliche Anlagen sind so einzurichten, daß Abwässer und andere Flüssigkeiten nicht auf das Nachbargrundstück übertreten.
IX. Abschnitt
Bodenerhöhungen, Aufschichtungen und
sonstige Anlagen