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Art 4 NW_26624 (Nordrhein-Westfalen)

Erlaß des Ministerpräsidenten über die Ausübung des Rechts der Begnadigung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ich übertrage das Recht, ehemaligen Beamten und ihren Hinterbliebenen einen Unterhaltsbeitrag oder eine Unterstützung weiterzugewähren, die ich durch eine Gnadenentscheidung auf Zeit gewährt habe, den in Artikel 2 Ziff. 4 bestimmten Stellen.