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§ 1 NW_26617 (Nordrhein-Westfalen) — Errichtung

Verordnung über die Errichtung der Fachhochschule für Rechtspflege

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Ausbildung von Beamten des gehobenen Justizdienstes und des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes wird die Fachhochschule für Rechtspflege mit dem Sitz in Bad Münstereifel errichtet.