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# Vorspann Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz … (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 01.01.2000 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 13. Mai 1966

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Abkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgegeben, nachdem die Landtage des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes dem Abkommen ebenfalls zugestimmt haben.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung

des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen,

Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Vom 9. März 1966

Abkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten.

Das Land Nordrhein-Westfalen

- vertreten durch den Ministerpräsidenten -

das Land Rheinland-Pfalz

- vertreten durch den Ministerpräsidenten -

und das Saarland

- vertreten durch den Ministerpräsidenten -

schließen vorbehaltlich der Genehmigung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen:

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Zitiervorschlag: Vorspann Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz … (Nordrhein-Westfalen)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.) verkündete Fassung. Stand: 01.01.2000.

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