Lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen im Geschäftsbereich des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen sind
1. die Justizvollzugsanstalten des geschlossenen und des offenen Vollzuges,
2. (weggefallen)
3. die Jugendarrestanstalten
und
4. das Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg.