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§ 3 NW_26533 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz zur Bereinigung des in Nordrhein-Westfalen geltenden preußischen Rechts

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nicht in die Anlage I zu diesem Gesetz aufgenommene oder im Nachgang im Zuge der Bereinigung aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auf Rechtsverhältnisse und Tatbestände anwendbar, die während der Geltung der Vorschriften ganz oder zum Teil bestanden haben oder entstanden sind.